AGB

Geschäfts- und Lieferbedingungen

  1. Allgemeines:
    Für alle Geschäfte – auch für zukünftige – gelten folgende Bedingungen spätestens mit Entgegennahme der Ware, auch wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen des Kunden werden auch durch Auftragsannahme und -durchführung nicht Vertragsinhalt.
    Unsere Angebote sind stets frei bleibend. Der Kunde bleibt 1 Monat an seine Bestellung gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande. Für Umfang und Gegenstand der Lieferung ist alleine die Auftragsbestätigung oder bei sofortiger Auftragsausführung der Lieferschein maßgebend. Enthalten die Auftragsbestätigung oder der Lieferschein Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn er die Ware vorbehaltlos entgegennimmt und nicht innerhalb angemessener Frist schriftlich widerspricht.
    Mündliche Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Schriftform ist durch e-mail gewahrt.
  2. Preise/Zahlung:
    Unsere Preise sind zuzüglich gesetzliche Umsatzsteuer. Mangels gesonderter Vereinbarung sind Zahlungen ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen netto fällig. Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich. Bei Auslandsgeschäften ist die Zahlung durch 100 % unwiderrufliches bestätigtes Akkreditiv zu leisten.
    Bei Vorliegen berechtigter Gründe, insb. Zahlungsverzug, können wir Vorauszahlung des Kunden verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich weiterer Lieferung geltend machen. Dem Kunde steht ein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.
    Bei Zahlungsverzug sind Zinsen seit Fälligkeit geschuldet.
    Bei längerfristigen Verträgen behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insb. aufgrund von Materialpreisänderungen, eintreten.
  3. Lieferung:
    Die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeiten steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung.
    Eine vereinbarte Lieferzeit beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung, nicht jedoch bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus, insb. rechtzeitige Abstimmung des Liefertermins, rechtzeitige Überlassung zu beschaffender Materialien oder Unterlagen, Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
    Höhere Gewalt, behördliche Auflagen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, die die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht. Wir informieren den Kunden unverzüglich.
    Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis dahin das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.
    Mangels gesonderter Vereinbarung geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn die Ware das Werk verlässt. Ein Versand erfolgt ohne Gewährleistung der billigsten Art auf Kosten und Gefahr des Kunden.
    Wird der Versand der Ware aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert, so werden ihm, beginnend 1 Monat nach Meldung der Versandbereitschaft, die dadurch entstandenen Kosten berechnet.
    Setzt der Kunde uns 3 Wochen nach Ablauf eines unverbindlichen Liefertermins eine mindestens 30-tägige schriftliche Nachfrist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, kann der Kunde die Leistung innerhalb weiterer zwei Wochen ablehnen. Teil- und vorfristige Lieferungen sind zulässig, soweit der Kunde nicht nachweist, dass er ein berechtigtes Interesse an deren Ablehnung hat.
    Im Falle des Lieferverzuges bestimmt sich unsere Haftung nach der Haftungsregelung. Im Übrigen haften wir pro vollendete Woche Verzug i. H. v. 0,5 %, höchstens jedoch 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist uns möglich.
  4. Eigentumsvorbehalt:
    Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insb. Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware ist nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen.
  5. Mängelansprüche:
    Der Kunde hat die Ware nach Erhalt gem. den Vorgaben des § 377 HGB zu untersuchen und Mängel unverzüglich zu melden. Der Weiterverkauf und die Nutzung beanstandeter Ware gilt als Genehmigung der Ware und als vertragsgemäße Erfüllung.
    Materialbedingte Abweichungen von vereinbarter Qualität und Umfang, sowie Änderungen der Ware im Zuge des technischen Fortschritts, in Gestaltung und Maß sind i.R.d. branchenüblichen Toleranzen zulässig, soweit für den Kunden zumutbar und sofern keine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 443 BGB vorliegt.
    Der Kunde hat ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir eine uns gesetzte mindestens 30-tägige Nachfrist zur Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur angemessenen Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung bleibt ansonsten ausgeschlossen.
  6. Haftung/Verjährung:
    Wir haften für schriftliche und als solche bezeichnete Garantien sowie bei Vorsatz, einschließlich von Vorsatz unserer Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen.
    Bei grober Fahrlässigkeit, einschließlich derer unserer Vertreter und leitenden Angestellten, haften wir begrenzt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden. Bei grober Fahrlässigkeit unserer einfachen Erfüllungsgehilfen haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
    Bei leichter Fahrlässigkeit, einschließlich derer unserer Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden sowie auf die Höhe des Auftragswertes.
    Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insb. für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
    Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    Diese Beschränkungen gelten nicht, soweit weitergehende Schäden durch die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. Der Kunde ist verpflichtet, in branchen- und strukturüblichem Umfang eigene Versicherungen zu unterhalten (z.B. Betriebsausfallversicherung).
    Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung.
  7. Schlussbestimmungen:
    Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist die von uns bestimmte Empfangsstelle. Gerichtsstand ist ausschließlich unser Sitz. Wir sind berechtigt, den Kunden an dessen Geschäftssitz zu verklagen.
(Stand Juni 2006)